Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen von “flysgs.com Tandem Paragliding”, Teil der “PPC-Chiemsee GmbH” (Inh. Martin Ogger).
“flysgs.com – Tandem Paragliding” oder die Piloten verpflichten sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern.
- 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- 1.1. Die PPC-Chiemsee GmbH, handelnd unter „flysgs.com Tandem Paragliding“ (nachfolgend „Veranstalter“) organisiert und vermittelt begleitete Gleitschirmflüge (nachfolgend „Tandemflüge“), an Tandempiloten (nachfolgend „Piloten“). Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ oder „Teilnehmer“) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
- 1.2. Teilnehmer eines Tandemflugs kann sowohl der Kunde selbst als auch der berechtigte Inhaber eines Gutscheins sein.
- 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein Kunde mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website www.flysgs.com dargestellten Gutscheine und/oder Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
- 2. Vertragsschluss
- 2.1. Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Gutscheine und/oder Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder Teilnehmer.
- 2.2. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
- 2.3. Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für die Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmern einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
- 2.4. Handelt es sich bei dem Kunden oder Teilnehmer um eine minderjährige Person, so erfordert der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und dem minderjährigen Kunden oder Teilnehmer die schriftliche Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen.
- 3. Widerrufsrecht
- Bei der Vertragserklärung des Kunden handelt es sich um eine terminlich bereits abgestimmte und direkte Buchung eines Tandemflugs. Daher besteht nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht, wenn sich der Veranstalter bei Vertragsschluss verpflichtet, den Tandemflug zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines angegebenen Zeitraums zu erbringen.
- 4. Preise und Zahlungsbedingungen
- 4.1. Die angegebenen Preise des Veranstalters sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
- 4.2. Zahlungen haben per Paypal, oder nach Rechnungsstellung per Überweisung auf das Bankkonto des Veranstalters zu erfolgen, sofern nichts anders vereinbart ist. Die möglichen Bezahlarten sind auf dem jeweiligen Bestellformular ersichtlich.
- 4.3. Zahlungen ohne Flugticket haben unmittelbar vor dem Flug zu erfolgen.
- 5. Berechtigung zur Teilnahme an Tandemflügen
- 5.1. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, die über ein Körpergewicht von mindestens 30 Kilogramm verfügen und die auch im Übrigen über die körperliche und geistige Eignung zur Teilnahme an einem Tandemflug verfügen. An der nötigen körperlichen Eignung fehlt es insbesondere im Falle von Herzoder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstigen, auch chronischen Erkrankungen, die die Flugfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
- 5.2. Der Teilnehmer darf bei Flugantritt weder unter Alkohol-, Drogenoder Medikamenteneinfluss stehen.
- 5.3. Der Veranstalter behält sich vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen zu verweigern, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.
- 5.4. Der Veranstalter behält sich ferner vor, die Durchführung des Tandemflugs nach billigem Ermessen von der Vorlage eines ärztlichen Attests abhängig zu machen, welches die Flugfähigkeit des Teilnehmers bestätigt, wenn er aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls berechtigte Zweifel an der Flugfähigkeit des Teilnehmers hat.
- 5.5. Handelt es sich bei dem Teilnehmer um eine minderjährige Person, so ist für die Teilnahme die Einwilligung bzw. Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen erforderlich. Der Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall die Teilnahme von dem Nachweis einer entsprechenden Einwilligung bzw. Genehmigung abhängig zu machen.
- 6. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
- 6.1. Bei einer erheblichen Leistungsänderung oder Ausfall kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
- 6.2. Die Rechte nach Ziffer 6.1 hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
- 6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Piloten kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits entrichteten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
- 6.4. Bei wetterbedingter Terminverschiebung oder Ausfall des Fluges aufgrund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch generell bestehen. 6.5. Die Dauer des Fluges hängt u.a. von Faktoren ab, die nicht vom Piloten beeinflussbar sind (Gewicht des Fluggastes, Thermikstärke, Jahreszeit und Windrichtung). Wir weisen darauf hin, dass beim Gleitschirmfliegen eine bestimmte Flugzeit nicht garantiert werden kann. Es besteht dahingehend keine Schadensersatzpflicht seitens des Veranstalters.
- 7. Ausrüstung
- Die für den Tandemflug notwendige Ausrüstung wird vom Veranstalter gestellt und ist bereits im vereinbarten Flugpreis enthalten.
- 8. Obliegenheiten des Teilnehmers
- 8.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen des Piloten in allen Phasen des Fluges, insbesondere bei Start und Landung Folge zu leisten.
- 8.2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, für den Tandemflug geeignete Kleidung, insbesondere feste Schuhe (über die Knöchel reichend) zu tragen.
- 8.3. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Teilnehmers. Die Kosten für die Anreise sowie die Kosten für das Bergbahnticket sind vom Teilnehmer zu tragen.
- 8.4. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor seinem Flug eine schriftliche Anmeldung auszufüllen, in der er insbesondere nochmals über die Teilnahmebedingungen für den Tandemflug sowie über die Gefahren der Luftsportart Paragliding informiert wird.
- 9. Gefahren der Luftsportart Paragliding, verantwortlich handelnde Personen
- 9.1. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen muss der Veranstalter darauf hinweisen, dass es beim Gleitschirmfliegen / Paragliding im Tandem – etwa beim Starten, im Flug oder beim Landen, durch Stolpern oder anderem Fehlverhalten – natürlich auch zu Unfällen oder Verletzungen kommen kann. Veranstalter und Piloten verpflichten sich, dieses Risiko so gering wie möglich zu halten. 9.2. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann.
- 9.3. Zusätzlich zur notwendigen Ausrüstung mitgeführten Gegenstände (z.B. Schmuck, Handy, Brille, Fotoapparat) können beschädigt werden und unterliegen nicht der Haftung durch den Veranstalter oder Piloten.
- 9.4. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot garantiert dem Teilnehmer mit seiner Unterschrift das Vorhandensein sämtlicher gesetzlich vorgeschriebener Versicherungen. Dies beinhaltet insbesondere eine persönliche Haftpflichtversicherung für Tandemflüge.
- 10. Einlösung, Inhalt und Gültigkeit von Gutscheinen
- 10.1. Der Veranstalter behält sich vor, die Einlösung des Gutscheins gegenüber dem jeweiligen Inhaber zu verweigern, wenn dieser nicht über die notwendige Teilnahmeberechtigung gemäß Ziffer 5 verfügt.
- 10.2. Bei Verlust eines Gutscheines oder nach Ablauf dessen Gültigkeit besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Beförderung durch den Veranstalter.
- 11. Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadensund Aufwendungsersatz wie folgt:- 11.1. Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
- • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist.
- • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
- 11.2. Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 11.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- 11.3 Der Veranstalter haftet nicht für die fehlerfreie Durchführung der jeweiligen Tandemflüge anderer Veranstalter oder Piloten. Diese vereinbaren als eigene Veranstalter einen Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Teilnehmer des Tandemfluges.
- 11.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
- 11.5. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- 11.1. Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:
- 12. Datenschutz, Recht am eigenen Bild
- Bei der Anfertigung von Fotos oder Videos hat der Veranstalter das Einverständnis des Teilnehmers, dass ggf. einzelne Bilder oder Videosequenzen gewerblich für Filme, Homepage, o.ä. verwendet werden dürfen.
- Sollte der Teilnehmer dies ausdrücklich nicht wünschen, ist dies dem Piloten vor dem Flug ausdrücklich schriftlich auf der rückseitigen Anmeldung mitzuteilen.
- 13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- 13.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- 13.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
- 13.3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
Unterwössen, den 01. November 2017
flysgs.com Tandem Paragliding / PPC-Chiemsee GmbH / Martin Ogger